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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Gaud Sports

1. Anbieter und Vertragspartner

Anbieter der unter der Marke CG Sports angebotenen Leistungen und alleiniger Vertragspartner ist:

Gaud Sports
Einzelunternehmen
Inhaber: Christian José Gaud
Wabersackerstrasse 37
3097 Liebefeld
Schweiz

E-Mail: info@cgsports.ch
Website: www.cgsports.ch
UID: CHE-338.959.817 MWST

CG Sports ist eine Marke von Gaud Sports.

2. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend «AGB», gelten für sämtliche von CG Sports angebotenen Leistungen. Dazu gehören insbesondere:

  • die Fussballschule;

  • Einzeltrainings;

  • private Gruppentrainings;

  • Probetrainings;

  • Trainingspakete;

  • Spezialtrainings;

  • Ferienangebote;

  • Workshops und Veranstaltungen;

  • sowie weitere sportbezogene Dienstleistungen.

Mit einer Anmeldung oder Buchung akzeptiert die buchende Person diese AGB.

Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor, sofern sie von Gaud Sports schriftlich bestätigt wurden.

3. Angebotsarten

3.1 Fussballschule

Die Fussballschule ist ein regelmässiges Trainingsangebot für Kinder innerhalb der jeweils ausgeschriebenen Altersgruppen.

Die Teilnahme erfolgt ausschliesslich über ein Abonnement. Jedes Kind erhält einen Platz in einer festen Trainingsgruppe an einem bestimmten Wochentag.

3.2 Einzeltraining

Das Einzeltraining ist eine individuell vereinbarte Trainingseinheit für eine einzelne Person.

Ein Einzeltraining dauert grundsätzlich 90 Minuten und kann als einzelne Lektion oder innerhalb eines Trainingspakets gebucht werden.

Für Einzeltrainings besteht grundsätzlich keine Altersbeschränkung.

3.3 Gruppentraining

Das Gruppentraining ist ein privat organisiertes Training für mindestens zwei und höchstens vier Personen.

Die Gruppe wird von den Kundinnen und Kunden selbst zusammengestellt. Ein Gruppentraining dauert grundsätzlich 90 Minuten und kann als einzelne Lektion oder innerhalb eines Trainingspakets gebucht werden.

Für Gruppentrainings besteht grundsätzlich keine Altersbeschränkung.

4. Bestellablauf über die Website

Die buchende Person wählt auf der Website das gewünschte Angebot oder Abonnement aus und gibt die verlangten Personen-, Kontakt- und Zahlungsdaten ein.

Vor dem verbindlichen Abschluss der Bestellung kann sie die eingegebenen Daten und das ausgewählte Angebot überprüfen und Eingabefehler korrigieren.

Die Bestellung wird verbindlich abgesendet, indem die dafür vorgesehene Schaltfläche betätigt und die erforderliche Zustimmung zu diesen AGB erklärt wird.

Nach Eingang der Bestellung wird eine elektronische Bestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse versendet.

Die buchende Person ist dafür verantwortlich, eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben und den Empfang elektronischer Mitteilungen sicherzustellen.

5. Vertragsabschluss

Die Darstellung eines Angebots auf der Website stellt noch keinen verbindlichen Vertragsabschluss dar.

Der Vertrag kommt zustande, sobald:

  • CG Sports die Anmeldung oder Buchung elektronisch oder schriftlich bestätigt;

  • die Zahlung erfolgreich abgeschlossen wurde und das Buchungssystem die Bestellung bestätigt;

  • oder CG Sports einen individuell vereinbarten Termin ausdrücklich bestätigt.

Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung gilt als Vertragsbestätigung, sofern daraus hervorgeht, dass die Buchung angenommen wurde.

CG Sports kann eine Buchung insbesondere ablehnen, wenn:

  • kein geeigneter Trainingsplatz verfügbar ist;

  • eine Gruppe bereits vollständig belegt ist;

  • eine Zahlung nicht erfolgreich durchgeführt werden kann;

  • Angaben fehlen oder offensichtlich falsch sind;

  • oder andere sachliche beziehungsweise organisatorische Gründe entgegenstehen.

Bereits bezahlte Beträge werden bei einer Ablehnung zurückerstattet.

6. Minderjährige Teilnehmende

Die Anmeldung minderjähriger Teilnehmender muss durch eine erziehungsberechtigte oder entsprechend bevollmächtigte Person erfolgen.

Mit der Anmeldung bestätigt die buchende Person:

  • zur Anmeldung berechtigt zu sein;

  • die erforderliche Zustimmung weiterer erziehungsberechtigter Personen eingeholt zu haben;

  • vollständige und wahrheitsgemässe Angaben gemacht zu haben;

  • und für die vereinbarten Zahlungen einzustehen.

Der Vertrag wird bei Minderjährigen zwischen Gaud Sports und der buchenden beziehungsweise zahlungspflichtigen Person abgeschlossen.

7. Teilnahmevoraussetzungen

Für die Fussballschule gelten die beim jeweiligen Angebot angegebenen Altersgruppen. CG Sports kann zusätzlich Voraussetzungen zum Entwicklungsstand, Leistungsniveau oder zur Gruppeneignung berücksichtigen.

Einzel- und Gruppentrainings werden grundsätzlich unabhängig vom Alter angeboten. Inhalt und Belastung werden nach Möglichkeit an das Alter, das Leistungsniveau und die Trainingsziele der teilnehmenden Personen angepasst.

Ein Anspruch auf Aufnahme, einen bestimmten Trainingsplatz, eine bestimmte Gruppe oder eine bestimmte Trainerperson besteht nicht.

Die teilnehmende Person muss körperlich in der Lage sein, am gebuchten Training teilzunehmen. Relevante gesundheitliche Einschränkungen müssen CG Sports vor Trainingsbeginn mitgeteilt werden.

8. Fussballschule

Die Fussballschule wird ausschliesslich im Abonnement angeboten. Einzelne reguläre Lektionen der Fussballschule können nicht separat gebucht werden.

Das Abonnement berechtigt zur Teilnahme am gebuchten Training am festgelegten Wochentag.

Der Trainingsplatz ist grundsätzlich für die Dauer des aktiven Abonnements reserviert, sofern die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt werden.

Der Umfang der Leistung richtet sich nach dem ausgewählten Angebot, insbesondere danach, ob ein oder mehrere Trainings pro Woche gebucht wurden.

9. Gruppeneinteilung und Trainingsplatz

Die Einteilung in eine Trainingsgruppe erfolgt durch CG Sports. Berücksichtigt werden insbesondere:

  • Alter;

  • Entwicklungs- und Leistungsstand;

  • Gruppengrösse;

  • gebuchter Trainingstag;

  • Trainingsort;

  • sowie verfügbare Plätze.

Ein Wechsel auf einen anderen Trainingstag oder in eine andere Gruppe ist nur möglich, wenn dort ein geeigneter Platz verfügbar ist und CG Sports dem Wechsel zustimmt.

CG Sports kann die Gruppeneinteilung anpassen, wenn dies aus sportlichen, pädagogischen, sicherheitsbezogenen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist.

Aufgrund der Gruppengrössen können verpasste Trainings der Fussballschule grundsätzlich nicht an einem anderen Wochentag nachgeholt werden.

10. Trainingszeiten und saisonale Änderungen

Der gebuchte Trainingsplatz ist grundsätzlich an einen bestimmten Wochentag und eine bestimmte Trainingsgruppe gebunden.

Trainingsort und Trainingszeit können sich insbesondere während der Wintersaison aufgrund verfügbarer Hallen, Platzverhältnisse oder saisonaler Trainingsplanung ändern.

CG Sports informiert die betroffenen Personen möglichst frühzeitig über wesentliche Änderungen.

Eine saisonal erforderliche Änderung des Trainingsorts oder der Trainingszeit stellt grundsätzlich keinen Anspruch auf Rückerstattung dar, sofern das gebuchte Training weiterhin in zumutbarer Form angeboten wird.

Ist eine wesentliche Änderung für die teilnehmende Person objektiv unzumutbar und kann kein geeigneter Ersatzplatz angeboten werden, wird eine angemessene individuelle Lösung geprüft.

11. Abonnements, Laufzeit und Verlängerung

Die Fussballschule bietet je nach ausgeschriebenem Angebot insbesondere folgende Vertragslaufzeiten an:

  • Monatsabonnement;

  • 3-Monats-Abonnement;

  • 6-Monats-Abonnement.

Das Abonnement beginnt am bei der Buchung angegebenen oder von CG Sports bestätigten Startdatum.

Das Abonnement verlängert sich nach Ablauf automatisch um dieselbe Vertragsdauer, sofern es nicht vor Beginn der nächsten Vertragsperiode gekündigt wird.

Das bedeutet insbesondere:

  • Ein Monatsabonnement verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat.

  • Ein 3-Monats-Abonnement verlängert sich jeweils um weitere drei Monate.

  • Ein 6-Monats-Abonnement verlängert sich jeweils um weitere sechs Monate.

Die Abonnements werden während der vorgesehenen Schulferien gemäss Artikel 16 pausiert. Die Pausierung verschiebt das Ende der laufenden Vertragsperiode entsprechend.

12. Kündigung der Fussballschule

Das Abonnement kann jederzeit gekündigt werden. Es besteht keine zusätzliche Kündigungsfrist.

Die Kündigung wird jedoch erst auf das Ende der bereits laufenden Vertragsperiode wirksam. Eine angebrochene Vertragsperiode wird nicht vorzeitig beendet.

Die Kündigung muss vor Beginn der nächsten Vertragsperiode erfolgen:

  • über die vorgesehene Funktion im Kundenkonto;

  • über das verwendete Buchungssystem;

  • oder schriftlich per E-Mail an info@cgsports.ch.

Entscheidend ist der rechtzeitige Eingang der Kündigung bei CG Sports.

Eine blosse Nichtteilnahme, mündliche Mitteilung an eine Trainerperson oder Einstellung einer Zahlungsmethode gilt nicht als wirksame Kündigung.

Nach Ablauf der gekündigten Vertragsperiode endet das Abonnement. Eine weitere Teilnahme setzt eine neue Buchung oder Reaktivierung voraus.

13. Preise, Rabatte und Aktionen

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website oder im individuellen Angebot ausgewiesenen Preise.

Alle Preise werden in Schweizer Franken inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer angegeben. Massgebend ist der vor dem Absenden der Bestellung angezeigte Gesamtpreis.

Preisänderungen können für zukünftige Vertragsperioden vorgenommen werden. Bereits bezahlte Vertragsperioden bleiben grundsätzlich unverändert.

Bei automatisch verlängerten Abonnements wird eine Preisänderung vor Beginn der nächsten Vertragsperiode kommuniziert. Die Kundin oder der Kunde kann das Abonnement auf das Ende der laufenden Vertragsperiode kündigen.

Familienrabatt

Als Familie im Sinne dieser Bestimmung gelten Kinder mit denselben Erziehungsberechtigten.

Für gleichzeitig aktive Fussballschul-Abonnements von Kindern derselben Familie gelten grundsätzlich:

  • 10 Prozent Rabatt für das zweite Kind;

  • 15 Prozent Rabatt ab dem dritten Kind.

Der Rabatt wird nach der von CG Sports festgelegten Reihenfolge auf die jeweiligen Abonnements angewendet.

Rabatte und Aktionen sind grundsätzlich nicht miteinander kumulierbar, sofern beim Angebot nichts anderes angegeben wird.

Rabatte müssen spätestens bei der Buchung geltend gemacht werden. Eine nachträgliche Auszahlung für bereits abgeschlossene oder bezahlte Vertragsperioden erfolgt grundsätzlich nicht.

14. Zahlungsmethoden und Fälligkeit

Die verfügbaren Zahlungsmethoden werden während des Bestellvorgangs angezeigt.

Je nach Angebot kann die Zahlung insbesondere erfolgen:

  • online über einen Zahlungsdienstleister;

  • mittels Kredit- oder Debitkarte;

  • über eine andere angebotene elektronische Zahlungsmethode;

  • per Rechnung;

  • oder direkt vor Ort, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Der geschuldete Betrag ist zu dem im Bestellvorgang oder auf der Rechnung angegebenen Zeitpunkt fällig.

Bei Abonnements mit wiederkehrender Zahlung ermächtigt die zahlungspflichtige Person den eingesetzten Zahlungsdienstleister, die jeweils fälligen Beträge automatisch zu belasten.

Die zahlungspflichtige Person ist dafür verantwortlich, dass während der Vertragsdauer ein gültiges Zahlungsmittel hinterlegt ist und die erforderliche Deckung besteht.

Gebühren, welche die eigene Bank oder der eigene Zahlungsanbieter erhebt, trägt die zahlungspflichtige Person.

15. Zahlungsverzug und fehlgeschlagene Zahlungen

Kann eine fällige Zahlung nicht eingezogen werden oder wird eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, bleibt der geschuldete Betrag vollständig fällig.

CG Sports kann die zahlungspflichtige Person auffordern, die Zahlung innerhalb einer angemessenen Nachfrist zu begleichen oder ein gültiges Zahlungsmittel zu hinterlegen.

Bei Zahlungsverzug ist CG Sports berechtigt:

  • Zahlungserinnerungen und Mahnungen zu versenden;

  • angemessene, tatsächlich anfallende Mahn- und Bearbeitungskosten zu verrechnen;

  • die Teilnahme bis zum vollständigen Zahlungseingang vorübergehend zu sperren;

  • eine automatische Verlängerung zu verweigern;

  • den Vertrag bei fortdauerndem Zahlungsverzug ausserordentlich zu beenden;

  • und offene Forderungen rechtlich geltend zu machen.

Eine vorübergehende Trainingssperre aufgrund offener Zahlungen befreit nicht von der Zahlungspflicht für die bereits laufende Vertragsperiode.

Zahlungen werden grundsätzlich zuerst auf Kosten und Gebühren und danach auf die älteste offene Forderung angerechnet.

16. Schulferien und Trainingspausen der Fussballschule

Während der offiziellen Schulferien der Stadt Bern findet grundsätzlich kein reguläres Training der Fussballschule statt.

Die Sportferien sind davon ausgenommen. Während der Sportferien findet das reguläre Training grundsätzlich statt, sofern CG Sports nichts anderes mitteilt.

Während der übrigen Schulferien wird das Fussballschul-Abonnement pausiert. Die pausierte Zeit wird nicht als reguläre Vertragszeit angerechnet. Das Ende der laufenden Vertragsperiode verschiebt sich entsprechend.

Massgebend sind die von CG Sports kommunizierten Trainings- und Pausenzeiten.

Separat angebotene Ferienkurse, Spezialtrainings, Workshops oder Veranstaltungen sind nicht im regulären Fussballschul-Abonnement enthalten und können zusätzlich gebucht und verrechnet werden.

17. Krankheit und Verletzung in der Fussballschule

Kann ein Kind aufgrund einer Krankheit oder Verletzung während mindestens 14 aufeinanderfolgenden Kalendertagen nicht an der Fussballschule teilnehmen, kann das Abonnement für die nachgewiesene Ausfalldauer pausiert oder entsprechend verlängert werden.

Voraussetzungen sind:

  • eine möglichst frühzeitige schriftliche Mitteilung an CG Sports;

  • ein ärztliches Zeugnis oder ein gleichwertiger medizinischer Nachweis;

  • und die Angabe der voraussichtlichen Dauer der Trainingsunfähigkeit.

Die Pausierung erfolgt grundsätzlich ab dem im ärztlichen Zeugnis bestätigten Beginn der Trainingsunfähigkeit, sofern CG Sports zeitnah informiert wurde.

Bei einer Trainingsunfähigkeit von weniger als 14 aufeinanderfolgenden Kalendertagen besteht kein Anspruch auf:

  • Pausierung;

  • Verlängerung;

  • Gutschrift;

  • Preisreduktion;

  • Rückerstattung;

  • oder Nachholen der ausgefallenen Trainingseinheiten.

Diese Regelung gilt ausschliesslich für Abonnements der Fussballschule. Für Einzel- und Gruppentrainings gelten die Bestimmungen gemäss Artikel 20 bis 23.

18. Verpasste Trainings der Fussballschule

Kann ein Kind aus persönlichen Gründen nicht an einem Training der Fussballschule teilnehmen, gilt die Trainingseinheit als angeboten und kann nicht nachgeholt werden.

Dies gilt insbesondere bei:

  • privaten Ferien ausserhalb der offiziellen Trainingspausen;

  • schulischen oder familiären Verpflichtungen;

  • Geburtstagen oder anderen privaten Terminen;

  • fehlender Transport- oder Betreuungsmöglichkeit;

  • kurzfristiger Erkrankung von weniger als 14 Tagen;

  • Teilnahme an anderen Sportangeboten;

  • oder sonstiger persönlicher Verhinderung.

Aufgrund der festen Gruppen und begrenzten Gruppengrössen ist das Nachholen in einer anderen Trainingsgruppe oder an einem anderen Wochentag grundsätzlich nicht möglich.

Eine Abwesenheit soll möglichst frühzeitig über den von CG Sports bezeichneten Kommunikationsweg gemeldet werden.

19. Probetraining

Ein Probetraining ist nur nach vorgängiger Anmeldung und Bestätigung durch CG Sports möglich.

Ob ein Probetraining kostenlos oder kostenpflichtig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.

Ein Probetraining begründet keinen Anspruch auf:

  • einen festen Trainingsplatz;

  • die Aufnahme in eine bestimmte Gruppe;

  • einen bestimmten Trainingstag;

  • oder die Betreuung durch eine bestimmte Trainerperson.

Ein Trainingsplatz gilt erst nach bestätigter Anmeldung und Abschluss eines Fussballschul-Abonnements als reserviert.

Für Probetrainings gelten dieselben Gesundheits-, Sicherheits- und Verhaltensregeln wie für reguläre Trainings.

20. Einzeltraining

Ein Einzeltraining ist ein individuell vereinbartes Training für eine einzelne Person.

Die reguläre Dauer einer Lektion beträgt 90 Minuten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Trainingsinhalt, Trainingsort, Termin und Zielsetzung werden individuell festgelegt.

Einzeltrainings können:

  • als einzelne Lektion;

  • oder als Paket mit mehreren Lektionen

gebucht werden.

Die Termine werden individuell mit CG Sports vereinbart. Eine Buchung gilt als verbindlich, sobald der Termin durch CG Sports bestätigt wurde.

Bei verspätetem Erscheinen der teilnehmenden Person verkürzt sich die Trainingszeit entsprechend. Ein Anspruch auf Verlängerung über das vereinbarte Trainingsende hinaus besteht nicht.

Einzeltrainings sind persönlich. Eine Übertragung auf eine andere Person ist nur mit vorgängiger Zustimmung von CG Sports möglich.

21. Gruppentraining

Ein Gruppentraining ist ein privat organisiertes Training für mindestens zwei und höchstens vier Personen.

Für Gruppentrainings besteht grundsätzlich keine Altersbeschränkung. Inhalt und Belastung werden an Alter, Leistungsniveau und Zielsetzung der Gruppe angepasst.

Die Gruppe wird durch die buchenden Personen selbst zusammengestellt. CG Sports ist grundsätzlich nicht dafür verantwortlich, zusätzliche Teilnehmende für eine unvollständige Gruppe zu suchen.

Die reguläre Dauer einer Lektion beträgt 90 Minuten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Die Zahlung kann:

  • gesamthaft durch eine Person;

  • online durch die buchende Person;

  • oder nach vorgängiger Vereinbarung einzeln durch die Teilnehmenden vor Ort

erfolgen.

Unabhängig von der gewählten Zahlungsaufteilung bleibt die gebuchte Gruppe für die vollständige Begleichung des vereinbarten Preises verantwortlich.

Sagt eine einzelne Person ab, kann das Gruppentraining mit den übrigen angemeldeten Personen stattfinden. Die Lektion gilt in diesem Fall für die gebuchte Gruppe als bezogen und wird dem Paketkontingent angerechnet.

Sinkt die Teilnehmerzahl aufgrund einer Absage auf eine Person, kann CG Sports das Training als Einzeltraining durchführen oder nach Möglichkeit verschieben. Ein Anspruch auf die Durchführung zum Gruppentarif besteht in diesem Fall nicht.

22. Trainingspakete und Kontingente

Einzel- und Gruppentrainings können als Trainingspakete mit einer festgelegten Anzahl Lektionen angeboten werden.

Die Anzahl der enthaltenen Lektionen und der Preis ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Buchungsbestätigung.

Ein Trainingspaket bleibt grundsätzlich gültig, bis sämtliche enthaltenen Lektionen bezogen wurden. Es besteht keine feste Verfallsfrist, sofern beim konkreten Angebot nichts anderes vereinbart wurde.

Eine Lektion wird dem Kontingent angerechnet, wenn:

  • das Training durchgeführt wurde;

  • die teilnehmende Person verspätet erscheint;

  • eine Absage weniger als 24 Stunden vor Trainingsbeginn erfolgt;

  • die teilnehmende Person nicht erscheint;

  • oder eine gemäss Artikel 23 nicht mehr kostenlos verschiebbare krankheitsbedingte Absage erfolgt.

Trainingspakete sind grundsätzlich persönlich beziehungsweise an die gebuchte Gruppe gebunden.

Eine Übertragung, Aufteilung oder Auszahlung nicht bezogener Lektionen ist nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von CG Sports möglich.

Nicht beanspruchte Lektionen werden grundsätzlich nicht bar ausbezahlt.

23. Terminabsagen und Verschiebungen

23.1 Rechtzeitige Absage

Ein Einzel- oder Gruppentraining kann bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Trainingsbeginn kostenlos abgesagt oder verschoben werden.

Die Absage muss direkt gegenüber CG Sports über den vereinbarten Kommunikationsweg erfolgen.

Bei rechtzeitiger Absage wird die Lektion nicht vom Paketkontingent abgezogen.

23.2 Verspätete Absage oder Nichterscheinen

Erfolgt die Absage weniger als 24 Stunden vor Trainingsbeginn, wird keine zusätzliche Gebühr erhoben.

Die Lektion gilt jedoch als bezogen und wird vollständig vom Kontingent des Trainingspakets abgezogen.

Dasselbe gilt bei Nichterscheinen oder bei einer so erheblichen Verspätung, dass das Training nicht mehr sinnvoll durchgeführt werden kann.

23.3 Kurzfristige Krankheit

Bei einer kurzfristigen krankheits- oder verletzungsbedingten Absage kann CG Sports aus Kulanz eine Verschiebung ermöglichen.

Pro Trainingspaket können höchstens zwei solche kurzfristigen Verschiebungen gewährt werden.

Ab der dritten kurzfristigen krankheits- oder verletzungsbedingten Absage wird die Lektion dem Paketkontingent angerechnet, sofern die Absage weniger als 24 Stunden vor Trainingsbeginn erfolgt.

Kulanzverschiebungen begründen keinen Anspruch auf weitere Ausnahmen.

23.4 Gruppentraining

Sagt nur ein Teil der gebuchten Gruppe ab, kann das Training mit den übrigen Personen stattfinden.

Die Lektion wird dem Kontingent der Gruppe angerechnet. Es besteht kein Anspruch auf eine zusätzliche Ersatzlektion für die abwesenden Personen.

24. Änderungen und Absagen durch CG Sports

CG Sports ist berechtigt, Trainerpersonen, Trainingsinhalte, Trainingszeiten oder Trainingsorte aus sachlichen Gründen anzupassen.

Das Training wird grundsätzlich wie vereinbart durchgeführt. Eine Absage durch CG Sports erfolgt nur, wenn die Durchführung unmöglich, unzumutbar oder sicherheitsgefährdend ist.

Mögliche Gründe sind insbesondere:

  • höhere Gewalt;

  • gefährliche Wetterbedingungen;

  • behördliche Anordnungen;

  • Sperrung oder Unbespielbarkeit der Trainingsanlage;

  • kurzfristiger Ausfall ohne verfügbare Stellvertretung;

  • erhebliche Sicherheitsrisiken;

  • oder andere von CG Sports nicht kontrollierbare Umstände.

Bei einer Absage kann CG Sports nach Möglichkeit:

  • eine Stellvertretung einsetzen;

  • den Trainingsort oder die Trainingszeit ändern;

  • einen Ersatztermin anbieten;

  • die Lektion gutschreiben;

  • oder die Laufzeit beziehungsweise das Kontingent entsprechend anpassen.

Bei Einzel- und Gruppentrainings wird eine von CG Sports abgesagte Lektion nicht vom Paketkontingent abgezogen.

Kann kein Ersatztermin angeboten werden, erfolgt grundsätzlich zuerst eine Gutschrift. Eine Rückerstattung wird vorgenommen, wenn eine Gutschrift oder Ersatzleistung nicht zumutbar oder nicht möglich ist.

Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Reise-, Betreuungs-, Verpflegungs- oder sonstige Folgekosten, bestehen im gesetzlich zulässigen Umfang nicht.

25. Gesundheit, Ausrüstung und Sicherheit

Die teilnehmenden Personen beziehungsweise bei Minderjährigen deren erziehungsberechtigte Personen sind dafür verantwortlich, dass die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am Training erfüllt sind.

CG Sports muss vor Trainingsbeginn über Umstände informiert werden, die für die sichere Durchführung des Trainings relevant sind. Dazu gehören insbesondere:

  • gesundheitliche Einschränkungen;

  • Allergien;

  • Asthma;

  • Verletzungen;

  • regelmässig benötigte Medikamente;

  • besondere Belastungsgrenzen;

  • oder andere medizinisch relevante Informationen.

Bei Unsicherheit über die Sportfähigkeit ist vor der Teilnahme eine medizinische Fachperson zu konsultieren.

Die teilnehmenden Personen müssen geeignete und der Witterung angepasste Sportbekleidung tragen.

Zur erforderlichen Ausrüstung können insbesondere gehören:

  • geeignete Fussball- oder Sportschuhe;

  • Schienbeinschoner;

  • wetterangepasste Kleidung;

  • ausreichend Flüssigkeit;

  • und weitere von CG Sports kommunizierte Ausrüstungsgegenstände.

Schmuck, Uhren oder andere Gegenstände, von denen eine Verletzungsgefahr ausgeht, müssen vor Trainingsbeginn abgelegt werden.

CG Sports kann eine Teilnahme ganz oder teilweise verweigern, wenn die Gesundheit, Ausrüstung oder das Verhalten einer Person ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt.

26. Aufsicht, Übergabe und medizinische Notfälle

Bei minderjährigen Teilnehmenden beginnt die Aufsichtspflicht von CG Sports grundsätzlich mit dem offiziellen Trainingsbeginn und der Übernahme des Kindes durch die zuständige Trainerperson am vorgesehenen Trainingsort.

Die Aufsichtspflicht endet mit dem kommunizierten Trainingsende.

Die erziehungsberechtigte Person ist dafür verantwortlich:

  • das Kind rechtzeitig zum Training zu bringen;

  • zu überprüfen, dass eine zuständige Trainerperson anwesend ist;

  • das Kind nach Trainingsende pünktlich abzuholen;

  • und CG Sports schriftlich mitzuteilen, wenn das Kind den Trainingsort selbstständig verlassen darf.

CG Sports muss über die Personen informiert werden, die zur Abholung des Kindes berechtigt sind.

Vor Trainingsbeginn und nach Trainingsende liegt die Verantwortung grundsätzlich bei der erziehungsberechtigten Person.

Bei wiederholtem verspätetem Abholen kann CG Sports eine angemessene Lösung verlangen, zusätzliche Betreuungskosten verrechnen oder die weitere Teilnahme einschränken.

Bei einem Unfall oder medizinischen Notfall ist CG Sports berechtigt:

  • Erste Hilfe zu leisten;

  • die hinterlegten Notfallkontakte zu verständigen;

  • medizinisches Fachpersonal oder den Rettungsdienst aufzubieten;

  • und die zur unmittelbaren Sicherheit erforderlichen Massnahmen zu treffen.

Ist keine erziehungsberechtigte Person rechtzeitig erreichbar, darf CG Sports nach pflichtgemässem Ermessen handeln.

Kosten für medizinische Behandlung, Rettungsdienst oder Transport tragen die teilnehmende Person beziehungsweise deren Versicherung, sofern CG Sports diese Kosten nicht rechtlich zu vertreten hat.

27. Verhalten, Fair Play und Ausschluss

Von allen Teilnehmenden, Eltern, Begleitpersonen und Besucherinnen oder Besuchern wird ein respektvolles, sportliches und sicherheitsbewusstes Verhalten erwartet.

Nicht akzeptiert werden insbesondere:

  • körperliche oder verbale Gewalt;

  • Drohungen;

  • Beleidigungen;

  • Diskriminierung;

  • Mobbing;

  • wiederholte grobe Unsportlichkeit;

  • absichtliche Gefährdung anderer;

  • mutwillige Sachbeschädigung;

  • wiederholte Missachtung von Sicherheits- oder Traineranweisungen;

  • störende Einmischung in die Trainingsleitung;

  • oder respektloses Verhalten gegenüber Teilnehmenden, Eltern, Trainerpersonen und Dritten.

Bei Regelverstössen kann CG Sports abhängig von Art und Schwere des Verhaltens:

  • ein klärendes Gespräch führen;

  • eine mündliche oder schriftliche Verwarnung aussprechen;

  • eine Person vorübergehend vom Training ausschliessen;

  • besondere Auflagen festlegen;

  • Begleitpersonen vom Trainingsgelände wegweisen;

  • oder das Vertragsverhältnis ausserordentlich beenden.

Bei Gewalt, erheblicher Gefährdung, Diskriminierung oder anderem schwerwiegendem Fehlverhalten kann ein sofortiger Ausschluss ohne vorgängige Verwarnung erfolgen.

Wird der Ausschluss durch das Verhalten der teilnehmenden Person oder ihrer Begleitpersonen verursacht, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Leistungen. CG Sports berücksichtigt dabei die Schwere des Vorfalls und die noch nicht erbrachten Leistungen.

28. Versicherung und Haftung

Die Unfall-, Kranken-, Haftpflicht- und Sachversicherung ist Sache der teilnehmenden Personen beziehungsweise ihrer erziehungsberechtigten Personen.

Mit der Anmeldung wird bestätigt, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht.

Die Teilnahme an sportlichen Aktivitäten ist mit üblichen sportartspezifischen Risiken verbunden. Dazu gehören insbesondere:

  • Stürze;

  • Zusammenstösse;

  • Balltreffer;

  • Prellungen;

  • Zerrungen;

  • und andere sportbedingte Verletzungen.

Gaud Sports haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten von Gaud Sports verursacht wurden.

Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

Gaud Sports haftet im gesetzlich zulässigen Umfang insbesondere nicht für Schäden, die entstehen durch:

  • gewöhnliche sportartspezifische Risiken;

  • Missachtung von Anweisungen;

  • ungeeignete persönliche Ausrüstung;

  • nicht mitgeteilte gesundheitliche Einschränkungen;

  • eigenmächtiges Entfernen vom Trainingsgelände;

  • Verhalten anderer Teilnehmender oder unabhängiger Dritter;

  • höhere Gewalt;

  • Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände;

  • oder Ausfälle ausserhalb des Einflussbereichs von Gaud Sports.

Wertgegenstände sollen nicht zum Training mitgebracht werden.

Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.

29. Datenschutz, Foto- und Videoaufnahmen sowie Kommunikation

29.1 Personendaten

Gaud Sports bearbeitet Personendaten, soweit dies für die Organisation, Durchführung und Abrechnung der Angebote erforderlich ist.

Dazu können insbesondere gehören:

  • Personalien;

  • Kontakt- und Rechnungsdaten;

  • Geburtsdatum;

  • Angaben zu erziehungsberechtigten Personen;

  • Notfallkontakte;

  • Anwesenheitsdaten;

  • Zahlungsinformationen;

  • gesundheitlich relevante Informationen;

  • sowie Daten für Jugend+Sport oder vergleichbare Förderprogramme.

Für die Anmeldung zu Jugend+Sport-Kursen wird zudem die AHV-Nummer der teilnehmenden Person erhoben, soweit dies von den zuständigen Jugend+Sport-Stellen für die Kursdurchführung und -abrechnung verlangt wird. Die AHV-Nummer wird ausschliesslich für diesen Zweck bearbeitet und an die zuständigen Jugend+Sport-Stellen übermittelt.

Weitere Informationen zur Datenbearbeitung befinden sich in der separaten Datenschutzerklärung von Gaud Sports.

29.2 Foto- und Videoaufnahmen

Die Zustimmung zur Verwendung von Foto- oder Videoaufnahmen für Website-, Social-Media-, Werbe- oder Dokumentationszwecke wird grundsätzlich separat eingeholt.

Die Zustimmung zu Foto- und Videoaufnahmen ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Teilnahme am regulären Training.

Eine erteilte Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Eltern, Begleitpersonen und Teilnehmende dürfen andere Personen, insbesondere Kinder, nicht ohne die erforderliche Zustimmung gezielt fotografieren, filmen oder entsprechende Aufnahmen veröffentlichen.

29.3 Kommunikation

Vertragsbezogene und organisatorische Mitteilungen können insbesondere erfolgen über:

  • E-Mail;

  • Telefon;

  • SMS;

  • WhatsApp oder einen vergleichbaren Nachrichtendienst;

  • das Kundenkonto oder Buchungssystem;

  • oder andere vereinbarte Kommunikationskanäle.

Die Kundinnen und Kunden sind dafür verantwortlich, ihre Kontaktdaten aktuell zu halten und eingehende Mitteilungen regelmässig zu prüfen.

Mitteilungen gelten grundsätzlich als zugestellt, sobald sie an die zuletzt angegebene Kontaktadresse oder über den vereinbarten Kommunikationskanal versendet wurden.

Werbung oder Newsletter werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der erteilten Einwilligungen versendet.

30. Schlussbestimmungen

30.1 Änderungen der AGB

Gaud Sports kann diese AGB für zukünftige Buchungen und Vertragsperioden ändern.

Für eine bereits laufende Vertragsperiode gilt grundsätzlich die beim Vertragsabschluss beziehungsweise bei der letzten Verlängerung akzeptierte Fassung.

Wesentliche Änderungen für automatisch verlängerte Abonnements werden vor Beginn der nächsten Vertragsperiode kommuniziert.

30.2 Übertragung und Einsatz von Hilfspersonen

Gaud Sports kann für die Durchführung der Angebote geeignete Angestellte, Trainerpersonen, Stellvertretungen oder andere Hilfspersonen einsetzen.

Ein Anspruch auf die Leistungserbringung durch eine bestimmte Person besteht nicht.

Die Übertragung eines Vertrags oder Trainingspakets durch die Kundin oder den Kunden ist nur mit vorgängiger Zustimmung von Gaud Sports zulässig.

30.3 Teilunwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

30.4 Anwendbares Recht

Auf sämtliche Vertragsverhältnisse mit Gaud Sports ist schweizerisches Recht anwendbar.

Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben vorbehalten.

30.5 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Gaud Sports im Kanton Bern.

Zwingende Gerichtsstände, insbesondere zugunsten von Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.

30.6 Kontakt

Fragen zu diesen AGB oder zu einem Vertragsverhältnis können gerichtet werden an:

Gaud Sports
Wabersackerstrasse 37
3097 Liebefeld
Schweiz

E-Mail: info@cgsports.ch

30.7 Inkrafttreten

Diese AGB treten am 02.08.2026 in Kraft.

Version: 1.0

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